Steuer
Grundsteuer
Hundesteuer
An- oder Verkauf eines Grundstücks Bei der Gemeinde Auetal zu regeln sind: - Grundsteuern und Grundbesitzabgaben
Grundsteuer Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und wird nach den Verhältnissen zu Beginn eines jeden Kalenderjahres festgesetzt. Somit entsteht die Grundsteuer mit Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist und gilt für das gesamte Kalenderjahr.
Was bedeutet das? Wird ein Grundstück im Laufe eines Jahres verkauft (z. B. zum 01.05.), so ist der Verkäufer bis zum Jahresende (31.12.) steuerpflichtig.
Die Grundsteuerpflicht des Käufers beginnt zum 01.01. des folgenden Jahres. Den Ausgleich im laufenden Jahr regelt der Kaufvertrag. Der Käufer erstattet ggfs. dem Verkäufer den anteiligen Betrag.
Grundbesitzabgaben Für die Abrechnung der Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren ist der Wasserverband Nordschaumburg zuständig.
Bei Grundstücksübernahme/-übergabe sollte die Wassermesseinrichtung (Wasseruhr) abgelesen werden und der Stand dem Wasserverband schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden.
- Verkäufer: Sie erhalten eine Abrechnung über die Wasser-/Kanalbenutzungsgebühren.
- Käufer: Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung von Vorauszahlungen (Abschlägen) für die Wasser-/Kanalbenutzungsgebühren.
Hundesteuer Für alle in der Gemeinde Auetal gehaltenen Hunde, die älter als drei Monate sind, besteht grundsätzlich
eine Hundesteuerpflicht.
Wer ist hundesteuerpflichtig? Steuerpflichtig ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat (Hundehalter). Anmeldung eines Hundes Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund in das Gemeindegebiet zuzieht, hat ihn binnen einer Woche anzumelden. [Anmeldeformular]
Abmeldung eines Hundes Der Hund ist innerhalb einer Woche abzumelden, wenn der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wurde, entlaufen oder verstorben ist bzw. der Hundehalter aus dem Gemeindegebiet wegzieht. Bei Abgabe des Hundes an eine andere Person ist mit der Abmeldung Name und Anschrift dieser Person anzugeben. [Abmeldeformular]
Anfang und Ende der Steuerpflicht Die Steuerpflicht entsteht am ersten Tag des auf den Beginn der Hundehaltung folgenden Kalendermonats. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.
Wie hoch ist die Hundesteuer? Die Steuer beträgt z. Z. jährlich 40,00 € für den ersten Hund, 55,00 € für den zweiten Hund und 70,00 € für jeden weiteren Hund. Für gefährliche Hunde beträgt der Steuersatz das vierfache des normalen Steuersatzes.
Kontakt: Gemeinde Auetal
Ordnungsabteilung/Bürgerservice Rehrener Str.
25 31749 Auetal/Rehren Frau Both Zimmer 1 Tel.:
05752/181-32 E-Mail: sboth@auetal.de |
Frau Gärling Zimmer 1 Tel.: 05752/181-20 E-Mail: sgaerling@auetal.de |
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