Ausweise und Pässe

Hier finden Sie Informationen zu

  • Verlust der Ausweispapiere
  • Kinderreisepass
  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Vorläufiger Reisepass

Verlust oder Diebstahl

Haben Sie Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrer Meldestelle mit. Sollten Sie Ihre Papiere wieder finden, informieren Sie bitte ebenfalls Ihr zuständiges Meldeamt.


Kinderreisepass

Kinderreisepässe können für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Das persönliche Erscheinen des Kindes bei Beantragung ist erforderlich.

Benötigte Unterlagen:

  • Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis der Eigenschaft als Deutscher (in der Regel durch Vorlage der deutschen Personalausweise oder Reisepässe der Eltern, sonst durch Vertriebenenbescheinigung oder Einbürgerungsurkunde).
  • Unterschriften beider Elternteile
  • bei geschiedenen Eltern ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, wenn nur der Sorgeberechtigte unterschreiben soll
  • Ausweis oder Reisepass des/der Sorgeberechtigten
  • alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (falls vorhanden)
  • biometrietaugliches Lichtbild

Bei Säuglingen und Kleinkindern sind bei Kopfposition, Gesichtsausdruck, Augen und Blickrichtung aus altersbedingten Gründen Abweichungen zulässig.

Gültigkeit
1 Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 € (Verlängerung: 6,00 €).

Hinweis:
Ab 01.11.2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen. 


Personalausweis

Die Beantragung eines Personalausweises erfordert Ihr persönliches Erscheinen, da Ihre eigenhändige Unterschrift erforderlich ist und eine Identitätsprüfung vorgenommen werden muss.

Bei der Beantragung entscheidet der Antragsteller, ob die Aufnahme von Fingerabdrücken in den elektronischen Chip des Ausweises gewünscht wird. Bei der Abholung ist zu entscheiden, ob die Funktion einer elektronischen Identifikation (Internet-Nutzung) ein- oder ausgeschaltet wird.

Benötigte Unterlagen:

  • biometrietaugliches Lichtbild
  • alter Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Nachweis über die Rechtsstellung als Deutscher (Vertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde)
  • bei ledigen Personen: Abstammungs- oder Geburtsurkunde
  • bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen: Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienstammbuch
  • Ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden müssen zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.

Kosten
Der Personalausweis für Personen ab 24 Jahre ist 10 Jahre gültig und kostet 37,00 €, der Personalausweis für Personen unter 24 Jahre ist 6 Jahre gültig und kostet 22,80 €.

Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 €.


Reisepass

Zur Ausstellung eines biometriegestützten Reisepasses (ePass) müssen Sie persönlich bei uns vorsprechen. Nach einer Identitätsprüfung wird Ihre eigenhändige Unterschrift entgegengenommen. Anschließend werden Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Bei minderjährigen Antragstellern müssen zusätzlich beide Unterschriften der Eltern und deren Ausweise zum Unterschriftsvergleich vorgelegt werden. Für den Fall, dass die Eltern geschieden sind, muss der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden und nur der Sorgeberechtigte muss unterschreiben.

Die Abholung des Reisepasses kann auch durch Dritte, die eine entsprechende Vollmacht vorlegen müssen, geschehen.

Benötigte Unterlagen:

  • biometrietaugliches Lichtbild
  • Personalausweis sowie alter Reisepass bzw. Kinderausweis (falls vorhanden)
  • Nachweis über die Rechtsstellung als Deutscher (Vertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde)
  • bei ledigen Personen: Abstammungs- oder Geburtsurkunde
  • bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen: Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
  • Ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden müssen ins Deutsche übersetzt werden.

Kosten
Für die Ausstellung eines Reisepasses (ePass) ist eine Gebühr von 60,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, zu entrichten (Gültigkeit: 10 Jahre). Die Gebühr für die Ausstellung an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 37,50 € (Gültigkeit: 6 Jahre).

Die Gebühr erhöht sich jeweils um 32,00 € für die Ausstellung eines Express-Passes, welcher innerhalb von 72 Stunden erhältlich ist.

Vielreisende haben die Möglichkeit, einen EU-Reisepass mit 47 Seiten zu beantragen.


Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass kann bei nachweislichem Reiseantritt von weniger als 3 Tagen beantragt werden. Es werden die gleichen Unterlagen und ein Foto wie bei der Beantragung eines ePasses benötigt. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr. Die Aushändigung erfolgt direkt nach Antragstellung. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 26,00 €.


Ansprechpartner/in:

Frau Both
Bürgerservice
Verwaltungsgebäude Rathaus, 1. Etage
Zimmer 102
Rehrener Str. 25
31749 Auetal
Tel.: 05752/181-32
Fax: 05752/181-88
E-Mail: sboth@auetal.de

Frau Gärling
Bürgerservice
Verwaltungsgebäude Rathaus, 1. Etage
Zimmer 102
Rehrener Str. 25
31749 Auetal
Tel.: 05752/181-20
Fax: 05752/181-88
E-Mail: sgaerling@auetal.de

 

 
 
 
 
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