Rechtskräftige Bebauungspläne (seit 2018)

Über die rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Gemeinde Auetal ab dem Jahr 2018 können Sie sich hier informieren.

Als Grundstückbesitzer, Bauherr oder Bauträger können Sie somit in Erfahrungg bringen, was bei einem Bauvorhaben planungsrechtlich zu berücksichtigen ist.

Eine Bebaubarkeit von Grundstücken ist nur verbindlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner, der auf der Seite "Bauleitplanung" genannt ist.

 

Bebauungsplan Inkrafttreten Unterlagen im PDF-Format
Bebauungsplan Nr. 14 "Gemeinbedarfsfläche nördlich Schulstraße" OT Rehren 26.04.2023 Zusammenfassende Erklärung
Bebauungsplan Nr. 5 "Niedere Heide"- 4. Änderung 28.04.2020

Bebauungsplan Nr. 5 "Niedere Heide"- 4. Änderung

Begründung

Bebauungsplan Nr. 13 "Teichbreite"
Ortschaft Rehren
13.03.2019

Bebauungsplan Nr. 13 einschl. örtlicher Bauvorschriften

Bebauungsplan Nr. 13 einschl. örtlicher Bauvorschriften (Darstellung Format A4)

Begründung und Umweltbericht

 
 
 
 
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