Ausweise und Pässe

Hier finden Sie Informationen zu

  • Verlust der Ausweispapiere
  • Kinderreisepass
  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis
  • Reisepass
  • Vorläufiger Reisepass


Verlust oder Diebstahl

Haben Sie Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrer Meldestelle mit. Sollten Sie Ihre Papiere wieder finden, informieren Sie bitte ebenfalls Ihr zuständiges Meldeamt.


Kinderreisepass

Ab dem 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?
Für Kinder kann ab der Geburt ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden.
Informationen zu den Einreisebedingungen Ihres Ziellandes erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

 

Personalausweis

Die Beantragung eines Personalausweises erfordert Ihr persönliches Erscheinen, da Ihre eigenhändige Unterschrift erforderlich ist und eine Identitätsprüfung vorgenommen werden muss.

Bei der Beantragung müssen die Fingerabdrücke des Antragstellers ab dem 6. Lebensjahr erfasst werden.

Benötigte Unterlagen:

  • biometrietaugliches Lichtbild
  • alter Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Nachweis über die Rechtsstellung als Deutsche/r (Vertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde)
  • Antragsteller unter 16 Jahren benötigen die Zustimmung beider gesetzlichen Vertreter oder bei alleinigem Sorgerecht nur die des Sorgeberechtigten mit entsprechendem Sorgerechtsbeschluss

Sofern von der Gemeinde Auetal noch kein Passdokument ausgestellt wurde, werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • bei ledigen Personen: Abstammungs- oder Geburtsurkunde
  • bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen: Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
  • Ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden müssen zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.

Kosten
Der Personalausweis für Personen ab 24 Jahre ist 10 Jahre gültig und kostet 37,00 €, der Personalausweis für Personen unter 24 Jahre ist 6 Jahre gültig und kostet 22,80 €.

 

Vorläufiger Personalausweis

Ein vorläufiger Personalausweis kann beantragt werden, wenn dringend ein gültiges Ausweisdokument benötigt wird, um die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises zu überbrücken. Es werden die gleichen Unterlagen und ein Foto wie bei der Beantragung eines Personalausweises benötigt. Die Gültigkeit beträgt 3 Monate. Die Aushändigung erfolgt direkt nach Antragstellung.

Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 €.


Reisepass

Zur Ausstellung eines biometriegestützten Reisepasses (ePass) müssen Sie persönlich im Rathaus vorsprechen. Nach einer Identitätsprüfung wird Ihre eigenhändige Unterschrift entgegengenommen. Anschließend werden Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Bei Antragstellern unter 18 Jahren müssen zusätzlich beide gesetzlichen Vertreter/-innen schriftlich zustimmen und deren Ausweise zum Unterschriftsvergleich vorgelegt werden. Für den Fall, dass die Eltern geschieden sind, muss der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden und nur der Sorgeberechtigte muss schriftlich zustimmen.

Die Abholung des Reisepasses kann auch durch Dritte, die eine entsprechende Vollmacht vorlegen müssen, erfolgen.

Benötigte Unterlagen:

  • biometrietaugliches Lichtbild
  • Personalausweis sowie alter Reisepass bzw. Kinderausweis (falls vorhanden)
  • Nachweis über die Rechtsstellung als Deutsche/r (Vertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde

Sofern von der Gemeinde Auetal noch kein Passdokument ausgestellt wurde, wird folgendes benötigt:

  • bei ledigen Personen: Abstammungs- oder Geburtsurkunde
  • bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen: Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
  • Ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden müssen ins Deutsche übersetzt sein.

Kosten
Für die Ausstellung eines Reisepasses (ePass) ist eine Gebühr von 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, zu entrichten (Gültigkeit: 10 Jahre). Die Gebühr für die Ausstellung an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 37,50 € (Gültigkeit: 6 Jahre).

Die Gebühr erhöht sich jeweils um 32,00 € für die Ausstellung eines Express-Passes, welcher innerhalb von 72 Stunden erhältlich ist, soweit die Beantragung vor 12.00 Uhr mittags erfolgt.

Vielreisende haben die Möglichkeit, einen EU-Reisepass mit 47 Seiten zu beantragen.


Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass kann bei nachweislichem Reiseantritt von weniger als 3 Werktagen beantragt werden. Es werden die gleichen Unterlagen und ein Foto wie bei der Beantragung eines ePasses benötigt. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr. Die Aushändigung erfolgt direkt nach Antragstellung. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 26,00 €.


Ansprechpartner/in:

Frau Both
FB II - Ordnung und Soziales
Bürgerservice
Verwaltungsgebäude Rathaus, 1. Etage
Zimmer 102
Rehrener Str. 25
31749 Auetal
Tel.: 05752/181-32
Fax: 05752/181-88
E-Mail: sboth@auetal.de

Frau Gärling
FB II - Ordnung und Soziales
Bürgerservice
Verwaltungsgebäude Rathaus, 1. Etage
Zimmer 102
Rehrener Str. 25
31749 Auetal
Tel.: 05752/181-20
Fax: 05752/181-88
E-Mail: sgaerling@auetal.de

 

 
 
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